Ich biete Verhaltenstherapie an. Was ist das genau?

Die Verhaltenstherapie ist eine anerkannte Form der psychotherapeutischen Gesprächstherapie. Beim Wort „Verhalten“ geht es nicht allein um unser „Tun“, es schließt das gesamte Erleben der Umwelt ein: Durch Gedanken, Gefühle, körperliche Vorgänge und auch Handlungen.
Im Grundsatz gehen wir in der Therapie davon aus, dass Verhaltensmuster im Laufe Ihres Lebens erlernt wurden. Das ist lebensnotwendig und viele Muster sind gut und hilfreich. Manchmal sind es einige jedoch nicht, oder nicht mehr. Es können Beschwerden daraus entstehen, die zu großem Leidensdruck führen. Im geschützten Raum der Therapie schauen wir uns gemeinsam Ihr Erleben der Umwelt an und arbeiten damit. Das Ziel ist es, ihren Leidensdruck deutlich zu verringern.

Eine Verhaltenstherapie kann beispielsweise bei den folgenden Störungen eine gute Wahl sein: 

  • Depressionen 
  • Anpassungsstörungen
  • Ängste
  • Zwangserkrankungen
  • Suchterkrankungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Erschöpfungszustände – Burnout

Ablauf einer Behandlung

Nach einer Phase des Kennenlernens, der Probatorik, entscheiden wir ob eine Therapie für Sie sinnvoll wäre. Da ich einen Kassensitz habe, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten der Behandlung in der Regel vollständig. Sofern es sich um eine Störung mit Krankheitswert handelt, fallen für Sie privat keine Kosten an. Auch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung. Im Falle einer privaten Krankenversicherung empfehle ich jedoch, sich vorab über die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen zu informieren. Dies variiert häufig mit dem gewählten Versicherungstarif. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Sitzungen selbst zu tragen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Unsere Sitzungen finden im Normalfall einmal in der Woche statt und dauern 50 Minuten. In Phasen mit hohem Belastungsniveau und je nach Therapieindikation kann dies zeitweise mehr sein. Zum Ende der Therapie werden die Abstände in der Regel länger.

Je nachdem, aus welchem Grund Sie eine Therapie benötigen und wie wir im Prozess vorankommen, variiert auch die Gesamtanzahl der Sitzungen. Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden bei der Kostenübernahme zwischen Kurz- und Langzeittherapien. Eine Kurzzeittherapie enthält zunächst 12 Sitzungen und kann um weitere 12 ergänzt werden. Eine Langzeittherapie umfasst 60 genehmigte Sitzungen. Therapie ist jedoch ein sehr individueller Prozess, der schneller abgeschlossen sein oder auch einige Sitzungen länger dauern kann. Es besteht natürlich keine Pflicht, die bewilligte Sitzungsanzahl voll auszuschöpfen und es ist bei Bedarf möglich weitere Sitzungen zu beantragen.

Der gesamte Therapieprozess ist auf Ihre Situation abgestimmt und sollte für Sie auch nachvollziehbar sein. Daher sind Ihre Fragen an jeder Stelle der Therapie erwünscht und wichtig. Die Inhalte unserer Sitzungen unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht und werden streng vertraulich behandelt.