Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Vorliegen bestimmter Indikationen die Kosten für eine Psychotherapie. Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine ärztliche Überweisung wird nicht benötigt, bitte bringen Sie jedoch Ihre Versichertenkarte zu den Sitzungen mit.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

In vielen Tarifen der privaten Versicherungen und Beihilfestellen sind Psychotherapien ein Teil des Leistungsumfangs. Klären Sie jedoch in jedem Fall vor der Aufnahme einer Therapie, ob und in welchem Umfang in Ihrem Tarif die Kosten erstattet werden:

  • Ist Psychotherapie generell in meinem Tarif enthalten?
  • Werden auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen erstattet? In welcher Anzahl und in welcher Höhe?
  • Gibt es eine maximale Sitzungsanzahl pro Jahr, die erstattet wird?
  • Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Tarif?
  • Ist die vorherige Beantragung der Psychotherapie notwendig?
  • Ist ein Konsiliarbericht Ihres behandelnden Hausarztes für die Beantragung notwendig?

Sie erhalten von mir eine Rechnung (basierend auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten), die Sie dann ggf. bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. Pro Sitzung (50 Min.) erlaube ich mir, Ihnen gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 153 Euro in Rechnung zu stellen. Für Paartherapie und Mediationsarbeiten liegen die Kosten pro Sitzung (50-70 Min.) bei 180 Euro.

Die Kosten sind teilweise als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar.

Ausfallhonorar

Falls Sie eine geplante Therapiesitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie darum den Termin rechtzeitig abzusagen (24 Stunden vorher). Dies ermöglicht mir, Ihren Termin anderweitig zu vergeben. Bei nicht rechtzeitiger Absage behalte ich es mir vor ein Ausfallhonorar zu berechnen.